Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen: Ein Überblick

By Oktober 2, 2024Uncategorized

Am 27. September 2024 hat der Bundesrat in seiner 1047. Sitzung den Regierungsentwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ behandelt. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt zu verbessern, Betroffenen bei der Aufarbeitung ihrer Erfahrungen zu helfen und den Kinderschutz generell zu stärken.

Die Kernziele des Gesetzes:

  1. Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt: Das Gesetz zielt darauf ab, bestehende Strukturen zu verbessern, um sexueller Gewalt wirksamer entgegenzuwirken. Dies beinhaltet Maßnahmen zur Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz.
  2. Forschungsbasierte Berichtspflicht: Es wird eine Verpflichtung zur regelmäßigen, wissenschaftlich fundierten Berichterstattung eingeführt, um die Situation besser zu erfassen und präventive Maßnahmen gezielt weiterzuentwickeln.
  3. Unterstützung der Aufarbeitung für Betroffene: Ein Beratungssystem soll aufgebaut werden, das Betroffenen hilft, ihre Erlebnisse aufzuarbeiten und ihre Lebenssituation zu verbessern. Dieses System unterstützt auch die Mitgestaltung der Aufarbeitung gegenüber Institutionen oder dem sozialen Umfeld, in denen die Übergriffe stattgefunden haben.
  4. Fortentwicklung der Aufarbeitungsprozesse: Die gesetzlichen Regelungen sehen eine umfassendere Betrachtung von Aufarbeitungsprozessen in Deutschland vor. Ziel ist es, Betroffenen langfristig die notwendige beratende Unterstützung zu bieten.
  5. Erweiterung von Aufklärungsmaßnahmen: Der staatliche Auftrag zur Sensibilisierung und Aufklärung wird konkretisiert und ausgeweitet. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird eine zentrale Rolle dabei spielen, das Bewusstsein für sexuellen Missbrauch und Gewalt zu schärfen.

Gesetzliche Verankerung des Unabhängigen Beauftragten

Eine wesentliche Neuerung ist die gesetzliche Verankerung der Struktur des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBsKM). Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Arbeit dieses Gremiums dauerhaft und nachhaltig unterstützt wird. Gleichzeitig wird die Beratungsarbeit zur Unterstützung Betroffener weiter ausgebaut.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat erhob in seiner Stellungnahme keine grundsätzlichen Einwände gegen das Gesetz, schlug jedoch einige Änderungen vor:

  • Verlängerte Aufbewahrungspflichten von Akten: Diese Regelung soll eine spätere Aufarbeitung von Missbrauchsfällen ermöglichen.
  • Pseudonymisierung statt Anonymisierung: Um die Forschung zu komplexen Kinderschutzfällen nicht zu behindern, soll die Anonymisierung bestimmter Daten durch eine Pseudonymisierung ersetzt werden, sobald dies dem Forschungszweck dienlich ist.

Finanzielle Mehrbelastung für Länder und Kommunen

Der Bundesrat machte jedoch darauf aufmerksam, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Erweiterung der Aufgaben für die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zu erheblichen Mehrkosten führt: Rund 12 Millionen Euro jährlich und einmalig etwa 417.000 Euro. Diese Mehrkosten werden jedoch nicht durch den Bund ausgeglichen, was zusätzliche Belastungen für Länder und Kommunen darstellt.

Fazit

Das „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ stellt einen wichtigen Schritt im Kinderschutz dar. Es schafft die Grundlage für eine stärkere Prävention, mehr Unterstützung für Betroffene und eine bessere Aufarbeitung vergangener Fälle. Gleichzeitig bleibt die Finanzierung der damit verbundenen Maßnahmen eine Herausforderung, die noch zu klären ist.

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