Plätze Spandau:
- 7 Plätze Gruppe „Wolkenhoppser“ Alter 6-14 Jahre, Jungen und Mädchen, nach § 27 i.V.m. § 34, § 35a SGB VIII (Intensivangebot-Heilpädagogische Wohngruppe)
Allgemein:
Das Gruppenangebot ist eine vollstationäre Hilfe nach § 27 in Verbindung mit § 34, § 35a SGB VIII für Kinder und Jugendliche. Durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen Angeboten soll die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen gefördert werden.
Entsprechend dem Kinder- und Jugendhilfegesetz soll dem Alter und dem Entwicklungsstand des Kindes sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie eine Rückkehr in die Familie erreicht werden bzw. die Erziehung in einer anderen Familie vorbereitet werden. Oder es wird eine auf längere Zeit angelegte Lebensform angeboten, wobei die Betreuten auf ein selbständiges Leben vorbereitet werden sollen.
Zielgruppe:
Es können sowohl nur weibliche, als auch weibliche und männliche Kinder und Jugendliche, ab 6 Jahre (im Ausnahmefall auch jünger z. B. bei Geschwistern) aufgenommen werden. Die Einrichtung ist besonders für Kinder und Jugendliche geeignet, die aufgrund ihres Erfahrungshintergrundes ein besonderes Beziehungsangebot benötigen.
Das Angebot richtet sich an Kinder, die ein heilpädagogisches Milieu für ihre weitere Entwicklung benötigen. Wir bieten diesen Kindern einen Schutzraum, damit sie ihre Entwicklungen in den unterschiedlichen Bereichen nachholen können. Somit können ihre Resilienz gestärkt und ihre unterschiedlichen „Auffälligkeiten“ individuell bearbeitet werden. Es kann mit allen Beteiligten gemeinsam nach Lösungen gesucht werden, die zum Kind passen. Kinder, die einen sicheren und ruhigen Ort benötigen, können hier zur Ruhe kommen und neue Rollenbilder kennenlernen. Sie benötigen ein verlässliches und kontinuierliches Betreuungsangebot, damit ihr Erleben unter Umständen nicht nur geprägt ist von Beziehungsabbrüchen.
Entsprechend dem im Hilfeplan § 36 SGB VIII festgelegten Bedarf, wird der Arbeit mit den Personensorgeberechtigten/Eltern, insbesondere bei Rückkehroption, ein besonderer Stellenwert gegeben.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pro Gruppe:
Die Kinder und Jugendlichen werden durch fünf Erzieher/innen und Sozialpädagogen/innen im Bezugsbetreuersystem betreut. Des Weiteren wird die Gruppe durch eine interne Psychologin und Erlebnispädagogin unterstützt.
Konzept:
Diese Wohngruppen bieten Kindern und Jugendlichen einen überschaubaren Gruppenzusammenhang und feste und kontinuierliche Beziehungspersonen. Das pädagogische Konzept berücksichtigt ihren wachsenden Fähigkeiten und Bedürfnisse zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln und ihre Beziehungen zur Herkunftsfamilie.
Je nach den Anforderungen im Einzelfall ist dies mit besonderen pädagogischen Angeboten zu verbinden. Als allgemeine Zielsetzungen nennen wir ausdrücklich (je nach Bedarf im Einzelfall):
Förderung der Rückkehr in die Familie:
- Zusammenarbeit mit den Eltern und anderen Bezugsperson entsprechend dem Hilfeplan
- Einbeziehung der Elternbeziehung in die Perspektivgestaltung
- Bearbeitung der bisherigen Entwicklungs- und Familiengeschichte
- Förderung der Entwicklung des Kindes
Vorbereitung der Erziehung in einer anderen Familie:
- Zusammenarbeit mit den Eltern und künftiger Familie
- Einbeziehung der Familienbeziehung in die Perspektivgestaltung
- Bearbeitung der bisherigen Entwicklungs- und Familiengeschichte
- Förderung der Entwicklung des Kindes
Heimerziehung als Lebensform und Vorbereitung auf ein selbständiges Leben:
- Bearbeitung der bisherigen Entwicklungs- und Familiengeschichte
- neue und damit eigene Personenbezüge
- Kontinuität des Lebens- und Beziehungsfeldes
- Stabilität des äußeren Lebensrahmens
- Stabilität des personellen Lebensrahmens
- selbständigkeitsfördernde Prozessgestaltung
- Beratung und Unterstützung in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung
- Beratung und Unterstützung in Fragen der allgemeinen Lebensführung
- Schaffung eines neuen, auf lange Sicht angelegten Lebensmittelpunktes
- Vorbereitung auf ein selbständiges Leben
- Erfüllung der Schulpflicht
- Förderung der Entwicklung des Kindes