Was ist Kinder- und Jugendhilfe eigentlich genau?

By September 7, 2021Uncategorized

Dass Kinder- und Jugendhilfe ein wichtiges Thema ist, ist vermutlich jedem klar. Auch wenn man sich damit noch nicht tiefer befasst hat, so ist den meisten Menschen bewusst, dass Kinder und Jugendliche einer bestimmten Unterstützung bedürfen – vor allem, wenn sie auf ihrem bisherigen Lebensweg mit Schwierigkeiten oder Verlust zu kämpfen hatten.

Doch was ist Kinder- und Jugendhilfe eigentlich genau?

Das ist, wenn man gezielt nachfragt, nur den Wenigsten wirklich bewusst. Daher möchten wir bei Lebensstift gerne darüber aufklären, was Jugendhilfe bedeutet und was die Aufgaben der Jugendhilfe eigentlich sind.

Fragt man Wikipedia, bekommt man folgende Antwort auf diese Frage:

Unter Kinder- und Jugendhilfe (mitunter auch nur Jugendhilfe; ehemals Jugendwohlfahrt) werden in Deutschland alle Leistungen und Aufgaben öffentlicher und freier Träger zugunsten junger Menschen und deren Familien zusammengefasst.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kinder-_und_Jugendhilfe_in_Deutschland

Okay, wirklich schlauer sind viele nach dieser Erklärung wohl auch nicht. Also sollte man sich diese „Aufgaben und Leistungen“ vielleicht einmal genauer ansehen um zu verstehen, was Kinder- und Jugendhilfe wirklich bedeutet.

Grundlegende Ziele der Jugendhilfe

Die grundlegenden Ziele der Kinder- und Jugendhilfe können wir in drei Hauptziele unterscheiden.

  1. Ziel ist es, die jungen Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.
  2. Ein weiteres Ziel ist es, die Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen.
  3. Zu guter Letzt ist der Schutz der Kinder und Jugendliche vor Gefahren das dritte Ziel. Dazu gehört im Umkehrschluss auch für das Wohl junger Menschen und ihrer Familien zu sorgen, sowie positive Lebensbedingungen und eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

Soweit, so gut.

Um diese Ziele im Detail zu verstehen und zu erreichen, werfen wir nun einen Blick auf die Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe.

Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

Wer ist denn nun dafür zuständig, dass die Ziele der Jugendhilfe auch erreicht werden? Das sind ganz klar die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe. Diese Träger sind dafür zuständig folgende Leistungen zu erbringen:

  • Bereitstellen von Angeboten der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
  • Bereitstellen von Angeboten zur Förderung der Erziehung in der Familie,
  • Bereitstellen von Angeboten zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege
  • Hilfestellung bieten zur Erziehung und ergänzenden Leistungen
  • Hilfestellung bieten für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und ergänzende Leistungen
  • Hilfestellung bieten für junge Volljährige und deren Nachbetreuung

Wichtig zu erwähnen ist außerdem, dass diese Leistungen einen unterstützenden Charakter haben. Sie werden von den berechtigten Kindern und Jugendlichen freiwillig in Anspruch genommen und stellen kein Pflichtprogramm dar.

Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe

Wem das immer noch etwas zu abstrakt formuliert ist, der wird spätestens jetzt, wenn wir uns mit den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigen, ein konkreteres Bild formen können. Dabei sind die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ergänzend zu den Leistungen zu verstehen. Der große Unterschied zwischen Leistungen und Aufgaben ist vor allem der, dass die Aufgaben aus Maßnahmen bestehen, die auch gegen den Willen der Kinder und Jugendlichen und ihrer Eltern durchgeführt werden können, sofern sie das Ziel verfolgen die Betroffenen vor Gefahren zu schützen. Hier agieren ausschließlich die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, wobei sie bei der Aufgabenerfüllung von den Trägern der freien Jugendhilfe unterstützt werden können.

Leider herrscht in vielen Köpfen die Vorstellung, dass öffentliche Träger (bspw. Jugendämter) in erster Linie Kinder aus den Familien reißen und den Eltern wegnehmen. Dem ist aber nicht so. Es ist zu aller erst die Aufgabe der öffentlichen Träger eine Unterstützung anzubieten und in beratender Funktion in die Familien zu gehen, welche situativ, zeitlich begrenzt oder aber auch auf Dauer, Hilfe in der Erziehung ihrer Kinder benötigen. Erst als letzten Ausweg und um das Kind vor Gefahr zu schützen, wird eine Inobhutnahme veranlasst.

Weitere Aufgaben können sein:

  • Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Pflegeerlaubnis
  • Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung sowie die Erteilung nachträglicher Auflagen und die damit verbundenen Aufgaben
  • Tätigkeitsuntersagung
  • Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten
  • Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind
  • Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
  • Beratung und Unterstützung von Müttern bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie von Pflegern und Vormündern
  • Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften
  • Beistandschaft, Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft und Gegenvormundschaft des Jugendamts
  • Beurkundung und Beglaubigung
  • Aufnahme von vollstreckbaren Urkunden

Wir hoffen sehr, dass wir mit diesem Beitrag ein wenig Licht ins Dunkel bringen konnten und es nun etwas klarer ist, was es mit der Kinder- und Jugendhilfe auf sich hat.

Kindererziehung ist ein Beruf, wo man Zeit zu verlieren verstehen muss, um Zeit zu gewinnen 

¨ Jean-Jacques Rousseau ¨

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