Hilfen zur Erziehung 2021 in Berlin und Brandenburg

By Oktober 10, 2022Uncategorized

Mehr Fälle in Berlin, weniger in Brandenburg

https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/211-2022

Vor drei Wochen wurde eine neue Statistik über die Hilfen zur Erziehung in 2021 in Berlin und Brandenburg veröffentlicht und wir geben euch hier einen kurzen Überblick.

In 2021 begann für 33 173 junge Menschen bzw. Familien in Berlin und 17 395 in Brandenburg eine Hilfe zur Erziehung. Für Berlin bedeutet das einen Anstieg von 1,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. In Brandenburg sind die Zahlen dagegen um 1,5 Prozent gefallen.

Es wurden aber auch fast 49 000 Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe (Berlin: 33 108; Brandenburg: 15 863) im Laufe des Jahres beendet. Und über 57 400 Hilfen (Berlin: 35 362; Brandenburg: 22 081) wurden im Jahr 2022 fortgeführt.

Häufigste Erzieherische Hilfe

Es gibt verschiedene Arten von Erzieherischen Hilfen, die in Anspruch genommen werden können. Am häufigsten wurden in 2021 Erziehungsberatungen (Berlin: 35,1 Prozent; Brandenburg: 35,2 Prozent) beansprucht. Das heißt, ungefähr jede dritte Erzieherische Hilfe war eine Erziehungsberatung.

An zweiter Stelle stehen Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen mit 15,7 Prozent in Berlin und 15,2 Prozent in Brandenburg.

Aber auch Sozialpädagogische Familienhilfe wurde viel geleistet. In Berlin wurden 13,5 Prozent und in Brandenburg 14,9 Prozent der Fälle sozialpädagogisch unterstützt. Fast 8 300 Betreuungsfälle von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen wurden in Berlin erfasst. In Brandenburg waren es mehr als 5 200 Fälle.

Wer ist betroffen?

Erzieherischen Hilfen richten sich in den meisten Fällen an junge Menschen, aber natürlich auch an ganze Familien. In 2021 erhielten in Berlin mehr als 83 600 junge Menschen Hilfen zur Erziehung, in Brandenburg über 44 000. Insgesamt waren also mehr als 127 700 junge Menschen betroffen.

Diese Hilfen zur Erziehung wurden von öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe erbracht.

Fast jeder zweite Betroffene in Berlin (45,2 Prozent) stammte aus einer Familie mit mindestens einem Elternteil mit ausländischer Herkunft. In Brandenburg war dies bei jedem achten jungen Menschen (12,9 Prozent) der Fall.

Die Hauptgründe zur Hilfegewährung sind vor allem die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. der Personensorgeberechtigten, sowie die Belastung der jungen Menschen durch familiäre Konflikte.

Häufige Inanspruchnahme durch Alleinerziehende

Alleinerziehende nehmen laut der Statistik am häufigsten Erzieherische Hilfen in Anspruch. Sie nehmen fast die Hälfte der Fälle ein (Berlin: 48,9 Prozent, Brandenburg: 45,7 Prozent). Damit ist auch ganz klar zu sehen, dass Alleinerziehende deutlich häufiger erzieherische Hilfen beanspruchen als zusammenlebende Elternpaare (Berlin: 31,2 Prozent, Brandenburg: 29,1 Prozent) oder Elternteile, die in einer neuen Partnerschaft leben (Berlin: 14,2 Prozent, Brandenburg: 20,7 Prozent).

Betroffene leben häufig von Transferleistungen

Viele der betroffenen Herkunftsfamilien leben ganz oder teilweise von Transferleistungen, das heißt von Arbeitslosengeld II (SGB II), bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe (SGB XII) oder bei Bezug eines Kinderzuschlages. In 2021 waren es 42,8 Prozent in Berlin und 39,6 Prozent in Brandenburg.

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