Am 02.08.2022 fand in unserer Einrichtung eine interne Fortbildung zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) und dem Kinder- und Jugend-Stärkungsgesetz (KJSG) statt.
Ein äußerst wichtiges Thema, bei dem es vor allem in den letzten Monaten zu vielen Neuerungen in der Gesetzgebung kam. Deshalb fanden wir es mehr als notwendig für unsere Mitarbeiter*innen eine Schulung dazu anzubieten, um sie auf den neuesten Stand zu bringen, damit sie wissen in welchem Rahmen sie sich in ihrer täglichen Arbeit bewegen.
Die Fortbildung startete mit einem Überblick über das BTHG und die zentralen Vorschriften im 1. Teil des SGB IX. Wir haben etwas über die Hintergründe erfahren, die neue Definition des Behindertenbegriffs kennengelernt und auch über die Grundsätze des Teilhaberechts gesprochen. Auch die Bedeutung des Teilhabeplans spielte eine wichtige Rolle im ersten Teil des Seminars.
Im zweiten Teil ging es dann um die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Teil II des SGB IX. Wir sprachen über die Änderungen im SGB II durch das BTHG zum 01.01.2020 und über die Teilhabe an Bildung, die Soziale Teilhabe, sowie die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Der dritte und letzte Teil unserer Fortbildung handelte von den Änderungen der Eingliederungshilfe im SGB VIII durch das KJSG. Dabei ging es nochmals um den Behindertenbegriff, um die Beteiligung am Gesamtplan und über die Fallübergaben. Außerdem sprachen wir über die Rolle des Verfahrenslotsen zum 01.01.2024 und über die inklusive Eingliederungshilfe (EGH) im SGB VIII.
Prof. Dr. Arne von Boetticher ist Professor für Sozialrecht und führte uns durch die Veranstaltung. Dank seines fachlichen Know Hows und seiner entspannten Art, konnten alle gut folgen und auch komplizierte Sachverhalte verstehen. Wir danken für dieses effektive Seminar.