Eine Unternehmensspende funktioniert steuerlich so: Unternehmen können Spenden an gemeinnützige Organisationen als Betriebsausgabe oder Sonderausgabe geltend machen und so ihre Steuerlast senken. Der abzugsfähige Betrag ist gesetzlich begrenzt, und die Spende muss bestimmte formale Voraussetzungen erfüllen, damit das Finanzamt sie anerkennt. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Unternehmensspende und Steuer.
Wie viel Prozent einer Unternehmensspende sind steuerlich absetzbar?
Unternehmen können Spenden bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder alternativ bis zu 4 Promille der gesamten Umsätze und Löhne steuerlich absetzen. Es gilt jeweils der höhere der beiden Werte. Spenden, die diesen Höchstbetrag überschreiten, können in das nächste Jahr vorgetragen werden.
Konkret bedeutet das: Ein Unternehmen mit einem Jahresgewinn von 200.000 Euro kann Spenden bis zu 40.000 Euro steuerlich abziehen. Liegt der Spendenbetrag darüber, geht der übersteigende Teil nicht verloren, sondern wird als Spendenvortrag in das folgende Steuerjahr übernommen. Das ist besonders praktisch, wenn ein Unternehmen einmalig eine größere Summe spendet.
Wichtig: Diese Regelung gilt für Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften gelten dieselben prozentualen Grenzen, jedoch bezogen auf den Gewinn des jeweiligen Unternehmers.
Was ist der Unterschied zwischen Betriebsausgabe und Sonderausgabe bei Spenden?
Der Unterschied liegt in der Unternehmensform: Kapitalgesellschaften wie eine GmbH ziehen Spenden als Betriebsausgabe direkt vom Gewinn ab. Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften machen Spenden hingegen als Sonderausgabe in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung geltend.
Bei einer GmbH mindert die Spende also den körperschaftsteuerpflichtigen Gewinn direkt auf Unternehmensebene. Das hat den Vorteil, dass die steuerliche Wirkung sofort im Jahresabschluss sichtbar wird. Bei einem Einzelunternehmer fließt der Gewinn in die persönliche Einkommensteuer, und die Spende wird dort als Sonderausgabe berücksichtigt. Die steuerliche Entlastung hängt dann vom persönlichen Steuersatz ab.
In beiden Fällen gilt: Ohne gültigen Spendennachweis erkennt das Finanzamt den Abzug nicht an.
Welche Voraussetzungen muss eine Empfängerorganisation erfüllen?
Eine Organisation muss vom Finanzamt als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannt sein, damit Spenden an sie steuerlich absetzbar sind. Der Nachweis erfolgt über einen aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamts oder einen Feststellungsbescheid nach § 60a AO.
Konkret bedeutet das für Unternehmen: Vor der Spende lohnt es sich zu prüfen, ob die Empfängerorganisation tatsächlich steuerlich begünstigt ist. Das geht ganz einfach, indem man die Organisation nach ihrem Freistellungsbescheid fragt. Gemeinnützige Vereine, Stiftungen, gGmbHs und kirchliche Einrichtungen erfüllen diese Voraussetzung in der Regel.
Zusätzlich muss die Spende freiwillig und ohne Gegenleistung erfolgen. Sobald das Unternehmen eine direkte Leistung zurückerhält, handelt es sich nicht mehr um eine Spende, sondern um Sponsoring. Dazu mehr im letzten Abschnitt.
Wie funktioniert der steuerliche Abzug konkret in der Steuererklärung?
Für den steuerlichen Abzug einer Unternehmensspende braucht das Unternehmen eine Zuwendungsbestätigung (umgangssprachlich: Spendenquittung) der Empfängerorganisation. Diese Bestätigung muss amtlichen Mustern entsprechen und Angaben zu Betrag, Datum und Verwendungszweck enthalten.
Bei Kapitalgesellschaften wird die Spende direkt in der Körperschaftsteuererklärung als Betriebsausgabe eingetragen und mindert den zu versteuernden Gewinn. Bei Einzelunternehmern fließt der Betrag in die Anlage Sonderausgaben der Einkommensteuererklärung.
Für Spenden bis 300 Euro reicht seit 2024 ein vereinfachter Nachweis, zum Beispiel ein Kontoauszug. Bei höheren Beträgen ist die offizielle Zuwendungsbestätigung zwingend erforderlich. Das Unternehmen sollte diese Unterlagen mindestens zehn Jahre aufbewahren, da das Finanzamt sie im Rahmen einer Betriebsprüfung anfordern kann.
Was ist der Unterschied zwischen Geldspende und Sachspende für Unternehmen?
Bei einer Geldspende überweist das Unternehmen einen Geldbetrag an die gemeinnützige Organisation. Bei einer Sachspende gibt das Unternehmen Waren, Produkte oder Wirtschaftsgüter ab. Beide Formen sind steuerlich absetzbar, aber die Bewertung einer Sachspende ist aufwendiger.
Geldspende: unkompliziert und klar
Der gespendete Betrag steht fest, die Zuwendungsbestätigung wird auf diesen Betrag ausgestellt, und der Abzug ist eindeutig. Geldspenden sind die einfachste Form der Unternehmensspende.
Sachspende: Bewertung beachten
Bei Sachspenden muss das Unternehmen den gemeinen Wert des gespendeten Gegenstands ermitteln. Handelt es sich um Waren aus dem Betriebsvermögen, gilt der Teilwert als Grundlage. Gleichzeitig muss das Unternehmen die Sachspende umsatzsteuerlich als unentgeltliche Wertabgabe behandeln, was bedeutet, dass unter Umständen Umsatzsteuer anfällt. Eine Ausnahme gilt für Waren, bei denen beim Einkauf kein Vorsteuerabzug möglich war.
Wer als Unternehmen Sachspenden plant, sollte im Vorfeld einen Steuerberater einbeziehen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Sollte ein Unternehmen spenden oder lieber sponsern?
Die Antwort hängt davon ab, was das Unternehmen erreichen möchte: Spenden sind steuerlich als Betriebsausgabe oder Sonderausgabe absetzbar und eignen sich für uneigennütziges Engagement. Sponsoring ist ebenfalls als Betriebsausgabe abzugsfähig, aber nur, wenn das Unternehmen eine konkrete Gegenleistung erhält, zum Beispiel Werbung oder Namensnennungen.
Beim Sponsoring gibt es eine klare Geschäftsbeziehung: Das Unternehmen zahlt Geld oder erbringt eine Leistung, und die Organisation nennt das Unternehmen öffentlich als Sponsor, platziert das Logo oder bietet andere Werbemöglichkeiten. Diese Ausgaben sind als Betriebsausgabe absetzbar, weil sie betrieblich veranlasst sind.
Bei einer Spende hingegen gibt es keine direkte Gegenleistung. Das Unternehmen unterstützt eine gemeinnützige Organisation aus altruistischen Gründen. Steuerlich ist das ebenfalls vorteilhaft, aber die Motivation ist eine andere.
Für Unternehmen, die gleichzeitig ihre Marke stärken und Gutes tun wollen, kann eine Kombination sinnvoll sein: ein Teil als Spende, ein Teil als Sponsoring. Wichtig ist, dass beide Formen klar voneinander getrennt und entsprechend dokumentiert werden.
So unterstützt du mit einer Unternehmensspende echte Veränderung
Wir bei der Lebensstift gGmbH sind ein gemeinnütziger Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Berlin. Wir betreuen über 40 Kinder und Jugendliche in Wohngruppen und im betreuten Einzelwohnen und setzen dabei auf kreative Ansätze mit Kunst, Musik und Sport. Deine Unternehmensspende an uns ist steuerlich absetzbar, weil wir als gemeinnützige Organisation anerkannt sind und eine offizielle Zuwendungsbestätigung ausstellen.
Was eine Spende an uns konkret bewirkt:
- Sie finanziert kreative Projekte wie Musikworkshops, Kunstkurse und Sportangebote für benachteiligte Jugendliche
- Sie unterstützt individuelle Betreuungskonzepte für Kinder, die besondere Zuwendung brauchen
- Sie hilft uns, unsere zwei Berliner Standorte weiterzuentwickeln und mehr jungen Menschen eine stabile Perspektive zu geben
- Sie stärkt nachhaltig die Chancen von Kindern und Jugendlichen, die sonst wenig Unterstützung erfahren
Du möchtest dein Unternehmen engagieren? Besuche unser Spendenkonto und erfahre, wie du direkt helfen kannst. Bei Fragen stehen wir dir gerne über unsere Kontaktseite zur Verfügung. Gemeinsam können wir etwas bewegen.
Ähnliche Artikel
- Wie viele Kinder betreut ein Erzieher gleichzeitig?
- Was gehört alles zur pädagogischen Arbeit?
- Was versteht man unter einer Wohngruppe?
- Welche Qualifikationen haben Betreuer in stationärer Jugendhilfe?
- Wer bezahlt betreutes Wohnen für Jugendliche?
Dieser Inhalt wurde mithilfe von KI erstellt und kann Fehler enthalten.