Vor zwei Wochen wurde eine neue Statistik über die Kindeswohlgefährdungen 2021 in Berlin und Brandenburg veröffentlicht und die Ergebnisse sind erschütternd. Mehr als 28.000 Verfahren zur Kindeswohlgefährdung wurden im letzten Jahr durchgeführt. Hier geben wir euch einen kurzen Überblick über die Sachlage 2021.
Verteilung und Gefährdungsgrad
Insgesamt meldeten die Jugendämter in Berlin und Brandenburg bei 28.115 Kindern und Jugendlichen Verfahren zur Kindeswohlgefährdung in 2021. Davon betroffen waren 20.632 Berliner und 7.483 Brandenburger Kinder und Jugendliche. Damit sind es in Berlin 2.161 Verfahren bzw. 10% mehr als im Jahr zuvor. In Brandburg sind es dagegen 592 Verfahren bzw. 8% weniger als in 2020.
In Berlin waren rund 20% der Betroffenen akut gefährdet. Das heißt eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls war bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. Eine latente Kindeswohlgefährdung, das heißt die gegenwärtig tatsächlich bestehende Gefahr konnte nicht eindeutig bestimmt werden, lag in 23% der Fälle vor. Dennoch bestand bei diesen 23% weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung, bzw. konnte eine solche nicht ausgeschlossen werden. Bei den restlichen 57% konnte keine Gefährdung ermittelt werden, jedoch bestand bei fast der Hälfte dieser Fälle dennoch Unterstützungsbedarf.
In Brandenburg lag bei 19% der betroffenen Kinder und Jugendlichen eine akute Kindeswohlgefährdung vor. Bei 18% kam es zu einer latenten Gefährdung. Keine Gefährdung, aber Hilfebedarf, gab es in 33% der Fälle und in 30% wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf festgestellt.
Häufigste Ursachen der Kindeswohlgefährdung
Die häufigste in Berlin auftretende Art Kindeswohlgefährdung stellte die Vernachlässigung dar. Ganze 57% und 5.967 Fälle wurden auf eine Vernachlässigung zurückgeführt. In 26% der Fälle (2.706) kam es zu psychischen und in 14% (1.512) zu körperlichen Misshandlungen. Bei 364 Kinder und Jugendlichen (3%) wurde ein Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet. Wichtig zu wissen ist, dass je Fall auch mehrere Arten der Gefährdung vorliegen können.
In Brandenburg stellt die Vernachlässigung ebenfalls die häufigste Ursache für Kindeswohlgefährdung dar. In über der Hälfte der Fälle (1.861) wurden die betroffenen Kinder und Jugendlichen mit akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung vernachlässigt. In 25% der Fälle (977) wurden psychische Misshandlungen festgestellt, in 16% (567) körperliche Misshandlungen. In 4% der Fälle (148) bestand eine Gefährdung aufgrund von sexueller Gewalt.
In Berlin ergab jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung für die Betroffenen. In Brandenburg kam hingegen jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.
Wie alt waren die Betroffenen?
Der Großteil der betroffenen Kinder und Jugendlichen waren jünger als 14 Jahre, 77% in Berlin und 85% in Brandenburg. Rund jedes fünfte Kind war jünger als 3 Jahre. Insgesamt waren Jungs häufiger betroffen als Mädchen. Hier liegt die Verteilung bei 54% in Berlin und 52% in Brandenburg. In der Altersgruppe ab 14 bis 18 Jahren war das Geschlechterverhältnis umgekehrt. Hier waren 53% der Mädchen in Berlin und 55% der Mädchen in Brandenburg betroffen.
Woher stammen die Hinweise?
In den meisten Fällen stammen die Hinweise auf Kindeswohlgefährdung von der Polizei oder den Justizbehörden. In Berlin kam dies in 31% der Fälle dazu, in Brandenburg bei 19%.
Aber auch Kita bzw. Tagespflegepersonen oder Schulen melden häufig Hinweise. In Berlin macht diese Gruppe 19% der Meldungen aus, in Brandenburg 13%.
In Berlin kam es außerdem in 8% der Fälle und in Brandenburg in 17% der Fälle zu anonymen Anzeigen. Auch Verwandte, Bekannte oder Nachbar*innen informierten die Behörden. Hier kam es in Berlin in 8% und in Brandenburg in 11% der Fälle zu Meldungen.
Sowohl in Berlin, als auch in Brandenburg wurden die Verfahren in rund 12% der Fälle durch die Minderjährigen selbst oder deren Eltern oder Erziehungsberechtigten angestoßen.