Betreutes Wohnen und Gruppenwohngemeinschaften für Kinder und Jugendliche im Alter ab 6 Jahren, eine Nachbetreuung nach § 41 SGB VIII ist möglich. Die Lebensstift gGmbH bietet auf Grundlage des § 27 in Verbindung mit § 34, § 35a und § 41 SGB VIII, unterschiedliche Formen der Unterbringung für Kinder und Jugendliche an, die für einen gewissen Zeitraum oder auf Dauer nicht mehr zu Hause leben können.

  • Betreutes Einzelwohnen, ab 15 Jahren §§ 34, 35a, 41 SGB VIII (Individualangebot)
  • Gruppenangebot, ab 6 Jahren §§ 34, 35a SGB VIII (Regel- und Intensivangebot)
  • Begleitetes Jugendwohnen ab 15, §§ 34, 35a, §41 SGB VIII (Regelintensivangebot)

Eine Übersicht der freien Plätze in den einzelnen Gruppen befinden sich unter dem folgenden Link:

Eingetragen bei Soziales im Netz

Plätze Friedrichshain/Kreuzberg:

  • 16 Plätze  Gruppe „Die Unglaublichen“ Alter ab 15 Jahren, Mädchen, Jungen, Divers, nach § 27 i.V.m. § 34, § 35a, § 41 SGB VIII (Regelangebot)

Allgemein:

Dieses Angebot gilt der Verselbstständigung, für Jugendliche im Alter ab 15 Jahren, bei Bedarf auch Nachbetreuung ab 18 Jahren. Sie arbeitet auf Grundlage des § 27 SGB VIII, § 34, § 35a und § 41 SGB VIII.

Zielgruppe:

Unsere Zielgruppe sind Jugendliche ab 15 Jahren, die schon einen gewissen Grad an Selbstständigkeit und Zuverlässigkeit aufweisen, aber noch nicht in der Lage sind, selbstständig in eigenem Wohnraum zu leben. Selbstständiges Aufstehen, Einkaufen, Kochen, Waschen, Saubermachen, Geld einteilen usw. gehören zu den täglichen Anforderungen.

Mitarbeiter*rinnen:

Die Jugendlichen werden durch pädagogische Fachkräfte mit einem Gesamtstellenumfang von 1:3,25 Sozialpädagog*innen betreut. Unsere Mitarbeiter*innen verfügen insbesondere über Erfahrungen oder Fortbildungen in der Gruppen- und Einzelfallarbeit, sowie in der Arbeit mit Klient*innen mit Migrationshintergrund und Traumapädagogik.

Konzept:

Ziel unserer Jugendwohngemeinschaft ist es, Jugendliche in ihren jeweiligen Lebenslagen zu unterstützen, ihr Selbstwertgefühl zu stärken und sie so zu einem selbstständigen Leben zu befähigen. Dabei arbeiten wir strikt an den Zielen des Hilfeplanes § 36 SGB VIII.

Regeln werden, bis auf wenige unverhandelbare Grundsätze, in der Gruppe vereinbart und bei Bedarf immer wieder besprochen und angepasst. Auch Ziel dieser Wohngemeinschaft ist es, einen Prozess der Verselbstständigung einzuleiten, sich gesellschaftlich und kulturell zu integrieren. Nach einer vorher stattfindenden externen Orientierungsphase kann das Wohnprojekt für die jungen Menschen Ausgangspunkt eines Verselbstständigungsprozesses im „geschützten“ Rahmen sein. Mit Hilfe von individualpädagogischen und gruppenpädagogischen Handlungsansätzen soll für die jungen Menschen eine Arbeits- und Kompetenzebene geschaffen werden, die im Rahmen des „BW- Betreutes Wohnen“ den Weg zur Selbstfindung und Selbstverwirklichung unter politisch und gesellschaftlich gegebenen Umständen ebnet.

Sehr viel Wert legen wir auf aktives Lernen durch schrittweise Verselbstständigung und Übernahme von Verantwortung, sowie auf Vernetzung der Jugendlichen in der Gruppe und in ihrem Sozialraum. Reisen und Unternehmungen mit erlebnispädagogischen Inhalten sollen helfen, den Jugendlichen neue Impulse und die Möglichkeit zu geben, ihre eigenen und sozialen Ressourcen zu entdecken und zu nutzen.

Plätze Spandau:

  • 10 Plätze „Himmelsstürmer“, Alter ab 15 Jahren, Mädchen, Jungen, Divers, nach § 27 i.V.m. § 34, § 35a, § 41 SGB VIII (Regelangebot mit Zusatzmodul Intensivangebot)
  • 10 Plätze „Windmacher“, Alter ab 12-16 Jahren, Mädchen, Jungen, Divers, nach § 27 i.V.m. § 34, § 35a, § 41 SGB VIII (Regelangebot mit Zusatzmodul Erlebnispädagogik)
  • 8 Plätze, „Sonnenflitzer“, Alter ab 9-15 Jahren, Mädchen, Jungen, Divers, nach § 27 i.V.m. § 34, § 35a, § 41 SGB VIII (Regelangebot mit Zusatzmodulen Erlebnispädagogik & Kunsttherapie, psychologische Betreuung)

Allgemein:

Das Gruppenangebot ist eine vollstationäre Hilfe nach § 27 in Verbindung mit § 34, § 35a SGB VIII für Kinder und Jugendliche. Durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen Angeboten soll die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen gefördert werden.

Entsprechend dem Kinder- und Jugendhilfegesetz soll dem Alter und dem Entwicklungsstand des Kindes, sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie, eine Rückkehr in die Familie erreicht werden bzw. die Erziehung in einer anderen Familie vorbereitet werden. Oder es wird eine auf längere Zeit angelegte Lebensform angeboten, wobei die Betreuten auf ein selbstständiges Leben vorbereitet werden sollen.

Zielgruppe:

Es können weibliche, männliche und diverse Kinder und Jugendliche, ab 15 Jahren (im Ausnahmefall auch jünger z. B. bei Geschwistern) aufgenommen werden. Die Einrichtung ist besonders für Kinder und Jugendliche geeignet, die aufgrund ihres Erfahrungshintergrundes ein besonderes Beziehungsangebot benötigen.

Entsprechend dem im Hilfeplan § 36 SGB VIII festgelegten Bedarf, wird der Arbeit mit den Personensorgeberechtigten/Eltern, insbesondere bei Rückkehroption, ein besonders hoher Stellenwert gegeben.

Mitarbeiter*innen pro Gruppe:

Die Kinder und Jugendlichen werden durch fünf Erzieher*innen und Sozialpädagog*innen im Bezugspädagogensystem betreut.

Konzept:

Diese Wohngruppen bieten Kindern und Jugendlichen einen überschaubaren Gruppenzusammenhang und feste und kontinuierliche Beziehungspersonen. Das pädagogische Konzept berücksichtigt ihre wachsenden Fähigkeiten und Bedürfnisse zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln und ihre Beziehungen zur Herkunftsfamilie.

Je nach den Anforderungen im Einzelfall ist dies mit besonderen pädagogischen Angeboten zu verbinden. Als allgemeine Zielsetzungen nennen wir ausdrücklich (je nach Bedarf im Einzelfall):

Förderung der Rückkehr in die Familie:

  • Zusammenarbeit mit den Eltern und anderen Bezugspersonen entsprechend dem Hilfeplan
  • Einbeziehung der Elternbeziehung in die Perspektivgestaltung
  • Bearbeitung der bisherigen Entwicklungs- und Familiengeschichte
  • Förderung der Entwicklung des Kindes

Vorbereitung der Erziehung in einer anderen Familie:

  • Zusammenarbeit mit den Eltern und künftiger Familie
  • Einbeziehung der Familienbeziehung in die Perspektivgestaltung
  • Bearbeitung der bisherigen Entwicklungs- und Familiengeschichte
  • Förderung der Entwicklung des Kindes

Heimerziehung als Lebensform und Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben:

  • Bearbeitung der bisherigen Entwicklungs- und Familiengeschichte
  • neue und damit eigene Personenbezüge
  • Kontinuität des Lebens- und Beziehungsfeldes
  • Stabilität des äußeren Lebensrahmens
  • Stabilität des personellen Lebensrahmens
  • selbstständigkeitsfördernde Prozessgestaltung
  • Beratung und Unterstützung in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung
  • Beratung und Unterstützung in Fragen der allgemeinen Lebensführung
  • Schaffung eines neuen, auf lange Sicht angelegten Lebensmittelpunktes
  • Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben
  • Erfüllung der Schulpflicht
  • Förderung der Entwicklung des Kindes

Plätze Spandau:

  • 7 Plätze Gruppe „Wolkenhoppser“ Alter 6-14 Jahre, Mädchen, Jungen, Divers, nach § 27 i.V.m. § 34, § 35a SGB VIII (Intensivangebot)
  • 7 Plätze Gruppe „Regenbogentänzer“ Alter 6-14 Jahre, Mädchen, Jungen, Divers, nach § 27 i.V.m. § 34, § 35a SGB VIII (Intensivangebot)

Allgemein:

Das Gruppenangebot ist eine vollstationäre Hilfe nach § 27 in Verbindung mit § 34, § 35a SGB VIII für Kinder. Durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen Angeboten soll die Entwicklung der Kinder gefördert werden.

Entsprechend dem Kinder- und Jugendhilfegesetz soll dem Alter und dem Entwicklungsstand des Kindes, sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie eine Rückkehr in die Familie erreicht werden bzw. die Erziehung in einer anderen Familie vorbereitet werden. Oder es wird eine auf längere Zeit angelegte Lebensform angeboten, wobei die Betreuten auf ein selbstständiges Leben vorbereitet werden sollen.

Zielgruppe:

Es können weibliche, männliche und diverse Kinder ab 6 Jahren (im Ausnahmefall auch jünger z. B. bei Geschwistern) aufgenommen werden. Die Einrichtung ist besonders für Kinder geeignet, die aufgrund ihres Erfahrungshintergrundes ein besonderes Beziehungsangebot benötigen.

Das Angebot richtet sich an Kinder, die ein intensivpädagogisches Milieu für ihre weitere Entwicklung benötigen. Wir bieten diesen Kindern einen Schutzraum, damit sie ihre Entwicklungen in den unterschiedlichen Bereichen nachholen können. Somit können ihre Resilienz gestärkt und ihre unterschiedlichen „Auffälligkeiten“ individuell bearbeitet werden. Es kann mit allen Beteiligten gemeinsam nach Lösungen gesucht werden, die zum Kind passen. Kinder, die einen sicheren und ruhigen Ort benötigen, können hier zur Ruhe kommen und neue Rollenbilder kennenlernen. Sie benötigen ein verlässliches und kontinuierliches Betreuungsangebot, damit ihr Erleben unter Umständen nicht nur geprägt ist von Beziehungsabbrüchen.

Dies ist außerdem ein Angebot für Mädchen, Jungen und diverse Kinder, die sich in einer individuellen akuten Notlage oder Krisensituation befinden, welche eine sofortige stationäre Unterbringung erfordert und bei denen die schnelle Unterbringung der Abkehr von kindeswohlgefährdeten Situationen dient. Die Aufnahme kann zeitlich begrenzt sein und ist an klare Zielsetzungen gebunden, wie etwa die Klärung der weiteren Perspektive für Familie und Kind und das Erarbeiten von Lösungsansätzen für die familiäre Situation, bei denen die Kinder mit ihren Wünschen partizipativ beteiligt werden. Es wird ein geregelter Alltag erlebt, was den Besuch einer Schule und die Teilnahme an Freizeitaktivitäten usw. einschließt.

Entsprechend dem im Hilfeplan § 36 SGB VIII festgelegten Bedarf, wird der Arbeit mit den Personensorgeberechtigten/Eltern, insbesondere bei Rückkehroption, ein besonderer Stellenwert gegeben.

Mitarbeiter*innen pro Gruppe:

Die Kinder und Jugendlichen werden durch fünf Erzieher*innen und Sozialpädagog*innen im Bezugspädagogensystem betreut. Des Weiteren wird die Gruppe durch eine interne Psychologin unterstützt.

Konzept:

Diese Wohngruppen bieten Kindern und Jugendlichen einen überschaubaren Gruppenzusammenhang und feste und kontinuierliche Beziehungspersonen. Das pädagogische Konzept berücksichtigt ihre wachsenden Fähigkeiten und Bedürfnisse zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln und ihre Beziehungen zur Herkunftsfamilie.

Je nach den Anforderungen im Einzelfall ist dies mit besonderen pädagogischen Angeboten zu verbinden. Als allgemeine Zielsetzungen nennen wir ausdrücklich (je nach Bedarf im Einzelfall):

Förderung der Rückkehr in die Familie:

  • Zusammenarbeit mit den Eltern und anderen Bezugspersonen entsprechend dem Hilfeplan
  • Einbeziehung der Elternbeziehung in die Perspektivgestaltung
  • Bearbeitung der bisherigen Entwicklungs- und Familiengeschichte
  • Förderung der Entwicklung des Kindes

Heimerziehung als Lebensform und Vorbereitung auf Übergang in Jugendwohngruppe:

  • Bearbeitung der bisherigen Entwicklungs- und Familiengeschichte
  • neue und damit eigene Personenbezüge
  • Kontinuität des Lebens- und Beziehungsfeldes
  • Stabilität des äußeren Lebensrahmens
  • Stabilität des personellen Lebensrahmens
  • selbständigkeitsfördernde Prozessgestaltung
  • Beratung und Unterstützung in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung
  • Beratung und Unterstützung in Fragen der allgemeinen Lebensführung
  • Schaffung eines neuen, auf lange Sicht angelegten Lebensmittelpunktes
  • Erfüllung der Schulpflicht
  • Förderung der Entwicklung des Kindes

Plätze Spandau:

  • 5 Plätze  „Sternfänger“, Alter ab 15 Jahren, Mädchen, Jungen, Divers, nach § 27 i.V.m. § 34, § 35a, § 41 SGB VIII (Regelintensivangebot)

Allgemein:

Dieses Angebot gilt der Verselbstständigung, für Jugendliche im Alter ab 16 Jahren, bei Bedarf auch Nachbetreuung ab 18 Jahren. Sie arbeitet auf Grundlage des § 13.3 SGB VIII (begleitetes Wohnen).

Zielgruppe:

Das Betreute Jugendwohnen ist ein Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene ab 15 Jahren, die rechtlich Anspruch auf Jugendhilfe haben. Die Maßnahme richtet sich an Personen, die an einer Hilfestellung zur Verselbstständigung interessiert sind. Als Voraussetzung gilt, der Wunsch und die Bereitschaft, in adäquater Zeit eine selbstständige Lebensführung zu erreichen.

Das Betreute Jugendwohnen richtet sich insbesondere an Jugendliche und junge Erwachsene, die:

  • in einer Wohngruppe oder ähnlichen Einrichtung leben und sich verselbständigen wollen und dazu in der Lage sind
  • in ihrer Familie leben und dort Schwierigkeiten mit ihrer Lebensführung haben
  • nach einem pädagogischen Projekt Hilfe bei der Eingliederung beanspruchen wollen
  • alleine leben, damit aber nicht gut zurechtkommen

Die Praxis zeigt, dass folgende Auffälligkeiten besonders häufig auftreten:

  • starke Entwicklungsdefizite
  • Defizite im Leistungs- und Sozialverhalten
  • Schulversagen
  • Lehrstellenabbruch
  • problematisches Freizeitverhalten
  • Selbstwertproblematik
  • Instabilität
  • psychosomatisches Verhalten
  • Suchtgefährdung
  • Delinquenz
  • problematischer Umgang mit Finanzen

Mitarbeiter*innen:

Die Jugendlichen werden durch 2 sozialpädagogische Fachkräfte betreut. Unsere Mitarbeiter*Innen verfügen insbesondere über Erfahrungen oder Fortbildungen in der Gruppen- und Einzelfallarbeit.

Konzept:

Mit diesem Auftrag verbinden sich folgende Ziele: 

  • Hilfe zur Selbsthilfe, bei der Verselbstständigung im eigenen Wohnraum
  • Hilfe bei der Bewältigung und Strukturierung des Alltags, wie z.B. Haushaltsorganisation, Finanzplanung, Ernährung
  • Schulische und oder berufliche Integration
  • Entwicklung von Lebens- und Zukunftsperspektiven
  • Vermittlung ergänzender Hilfeangebote (Beratungsstellen, Ärzte, etc.)
  • Beratung und Unterstützung bei der Sicherstellung des Lebensunterhalts
  • Mobilisierung der Ressourcen des jungen Menschen entsprechend seiner Möglichkeiten
  • Unterstützung der sozialen Kontaktfähigkeit
  • Auseinandersetzung mit Impulsen, Stimmungen, Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen
  • Förderung der Beziehungsfähigkeit
  • Unterstützung bei der Entwicklung eigener Lebensentwürfe
  • Anregung und Angebote im sportlichen, musischen, kreativen und freizeitpädagogischen Bereich
  • Unterstützung und Förderung von kulturellen Angeboten
  • Hilfe bei der Überleitung in einen eigenen Wohnraum
  • Eventuelle Krisenintervention

Das Jugendwohnen orientiert sich dabei am Grundsatz einer ganzheitlichen Förderung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen der jungen Erwachsenen. Wir bieten Unterstützung der sozialen Entwicklung zur Verselbstständigung und zur sozialen Integration.